Allgemeine Geschäftsbedingungen „TOP mittelständisches Unternehmen“

Stand 1.5.2025

Im nachfolgenden als „Lizenzgeber“ bezeichnet sind die an dem Siegel beteiligten Unternehmen

WEIMER MEDIA GROUP GmbH, Seestraße 16, 83684 Tegernsee für die von ihr involvierten Medien,

DDW Die Deutsche Wirtschaft GmbH, Niederstr. 57, 41460 Neuss,

Deutsche Exzellenzprüfung GmbH, Königsallee 27, 40212 Düsseldorf,

die ihre jeweiligen Lizenzrechte im Rahmen der nachfolgenden Siegelnutzung gemeinsam vergeben. Die Lizenzgeber sind berechtigt, jeweils als Vertragspartner und Rechnungsteller gegenüber dem Lizenznehmer zu agieren, um die gemeinsamen Lizenzrechte zu vergeben.    

 

Konditionen für Siegelnutzung

1.Art und Umfang des Nutzungsrechts

Der Lizenzgeber gewährt dem Lizenznehmer dieses Siegels das nicht ausschließliche, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare sowie zeitlich, räumlich und inhaltlich nach Maßgabe dieses Vertrags beschränkte Recht, das vom Lizenzgeber zur Verfügung gestellte und hier abgebildete Gütesiegel (im Folgenden „Siegel”) zum Zwecke der Werbung für das untersuchte und bewertete Unternehmen in Deutschland, Österreich und der Schweiz zu nutzen. Dem Lizenznehmer ist es aufgrund dieses Rechtes insbesondere gestattet, das Siegel in der Werbung und Unternehmensdarstellung zu benutzen.

1.1. Der Lizenzgeberwird dem Lizenznehmer das Siegel in vier Formaten als EPS-Vektordatei, druckfähiges PDF sowie PNG in hoher und kleiner Auflösung zur Verfügung stellen.

1.2. Das Nutzungsrecht beginnt am Tag dieser Übersendung, frühestens jedoch am Tag der Publikation der Top-Liste und endet zwölf Monate später. Wünscht der Lizenznehmer eine Verlängerung der Nutzungsdauer, werden die Parteien rechtzeitig vor Ablauf dieses Vertrags über eine entsprechende Vereinbarung verhandeln.

 

2. Pflichten des Lizenznehmers

2.1. Der Lizenznehmer verpflichtet sich, das Siegel optisch und inhaltlich nur in der zur Verfügung gestellten Form und Abbildung zu nutzen und weder optisch noch inhaltlich abzuändern, wobei jedoch die Größe des Siegels dem Layout angepasst werden kann.

2.2. Nach dem Ende des Vertrags ist es dem Lizenznehmer untersagt, das Siegel zu nutzen. Vor Ablauf des Vertrags gedruckte Publikationen, auf denen das Siegel aufgebracht ist, darf der Lizenznehmer bis zu zwei Wochen nach dem Ende des Vertrags in Verkehr bringen oder bringen lassen; danach ist die Nutzung auch auf solchen Publikationen ausgeschlossen.

2.3. Die Nutzung des Siegels durch den Lizenznehmer erfolgt auf eigenes Risiko, insbesondere ist der Lizenznehmer für die Lauterbarkeit seiner Werbung selbst verantwortlich. Der Lizenznehmer hat zudem insbesondere dem Umstand Rechnung zu tragen, dass das Siegel keinerlei Aussage zu bestimmten Produkten enthält und die Verwendung des Siegels eine Irreführung des Verbrauchers über einen Produktbezug des Siegels zu vermeiden hat. Der Lizenzgeber übernimmt keine wettbewerbsrechtliche Überprüfung, Textformulierung oder Logogestaltung. Der Lizenznehmer stellt den Lizenzgeber von allen sich hieraus ergebenden Ansprüchen Dritter frei.

 

3. Entgelt und Zahlung

Der Lizenznehmer zahlt für die Nutzung des Siegels ein Nutzungsentgelt gemäß der im Bestellformular dargelegten Konditionen (Nettopreis) zuzüglich der geltenden gesetzlichen MwSt., zahlbar binnen 14 Tagen ab Zugang der Rechnung, an einen der Lizenzgeber .

 

Leistungsbeschreibung

4. Siegelbereitstellung

Das Siegel wird durch die Deutsche Exzellenzprüfung (EXZ) bereitgestellt. Es erfolgt eine Absprache des Inhalts. Dieser wiederum basiert auf der

 

5. Urkunde und Reverssticker

Die Urkunde wird ebenfalls durch EXZ abgestimmt und bereitgestellt. Die Urkunde in physischer Form sowie die Reversticker werden dem Lizenznehmer im Rahmen der Verleihung am 15. November 2025 in Berlin übergeben. Ist die Teilnahme nicht möglich, werden sie postalisch zugesendet. Die Urkunde in physischer Form wird per Mail zugestellt.

 

6. Onlineseite DDW Die Deutsche Wirtschaft (DDW) und Social Media Post

Die Redaktion von DDW Die Deutsche Wirtschaft kommt auf den Lizenznehmer zwecks Erstellung der entsprechenden Seite zu. Die Seite wird während des Lizenzzeitraums online stehen. Nach Veröffentlichung erfolgt die Verbreitung über die Social Media-Kanäle von DDW.

 

7. Abbildung in Markt und Mittelstand (MuM)

Über Abbildung des  Unternehmens-Siegels in MuM als Print und E-Paper im Rahmen einer Eigenanzeige mit einer Auswahl von ausgezeichneten Unternehmen wird die MuM-Redaktion entsprechende Nachweise gegenüber dem Lizenznehmer führen.

 

8. Newsletter

DDW und MuM leisten einen entsprechenden Nachweis an den Lizenznehmer über die Integration des Lizenznehmers in die jeweiligen Newsletter.

9. Veranstaltungsteilnahmen

MuM und EXZ werden den Lizenznehmer rechtzeitig zu den beiden Veranstaltung (Verleihung am 15.11.2025 in Berlin sowie Konferenz „Frankfurt Finance Festival 2025“) kostenfrei einladen. Eine Entschädigung im Falle des Ausfalls oder der Verschiebung eines der Events ist ausgeschlossen.

 

Leistungsbeschreibung optionaler Leistungen („Pakete“)

10. Videoerstellung

DDW wird eine Videoproduktion durchführen, das anschließend veröffentlicht wird und dem Lizenznehmer ohne zeitliche Nutzungsbeschränkung zur Verfügung gestellt wird. Die Dauer des Videos beträgt bis zu 4 Minuten. Eine redaktionelle Absprache sowie Freigabe seitens des Lizenznehmers ist inbegriffen.

10.1. Sofern es sich um ein Interview handelt, so kann dieses entweder an 14. oder 15. November 2025 durchgeführt werden. Sind diese Termine nicht möglich, kann das Video per Videocall durchgeführt werden.

10.2 Sofern es sich um ein Reportageformat handelt, so umfasst die Produktion den Text, den Sprecher und den Schnitt auf Basis bestehenden Videomaterials des Lizenzgebers oder allgemeinen Footagematerials. Ein Dreh vor Ort ist nicht enthalten.

 

11. Printanzeige

Es gelten hier die Spezifikationen und allgemeinen Bedingungen des Magazins Markt und Mittelstand. Der Verlag setzt sich dazu frühzeitig mit dem Lizenznehmer in Verbindung.

Die Rabattierung gilt ausschließlich im Rahmen des gebuchten Pakets.

 

12. Podcast

Es gelten hier die Spezifikationen und allgemeinen Bedingungen des Magazins Markt und Mittelstand. Der Verlag setzt sich dazu frühzeitig mit dem Lizenznehmer in Verbindung.

 

13. Presse- und Medienverbreitung

Zur Abstimmung und Freigabe eines Pressetextes sowie der Auswahl der Medien, auf denen der Text online oder im Newsletter platziert wird, setzt sich die Redaktion von DDW mit dem Lizenznehmer in Verbindung.

 

 Allgemeine Vereinbarungen

14. Zur Erbringung aller zuvor genannter Leistungen ist die Mitwirkung des Lizenznehmers erforderlich. Ist die Erbringung nicht möglich, weil die Mitwirkung trotz vertretbarer Nachfragen seitens der Lizenzgeber nicht erfolgt, so ist ein, auch teilweise, Rückerstattung der Auftragsgebühr ausgeschlossen.  

 

15. Kündigung des Vertrags

15.1. Eine ordentliche Kündigung des Vertrags während der vereinbarten Vertragslaufzeit ist ausgeschlossen.

15.2. Jede Partei hat das Recht, den Vertrag aus wichtigem Grund außerordentlich zu kündigen. Ein wichtiger Grund für den Lizenzgeber liegt insbesondere dann vor, wenn

a) der Lizenznehmer das Siegel in Optik oder Inhalt verändert oder

b) (1) das Gütesiegel eine Aussage enthält, mit der die im Gütesiegel genannte Publikation bzw. ihr Verlag gegen eine Unterlassungsverpflichtung verstößt oder (2) wenn die im Gütesiegel genannte Publikation bzw. ihr Verlag von einem Dritten wegen einer solchen Aussage auf Unterlassung in Anspruch genommen wird; in diesem Fall wird der Lizenzgeber dem Lizenznehmer das anteilige Nutzungsentgelt für die Restlaufzeit erstatten. Weitere Ansprüche durch den Lizenznehmer bestehen nicht.

15.3. Die Kündigung bedarf der Schriftform.

 

16. Allgemeine Bestimmungen

16.1. Sofern in diesem Vertrag nicht anders geregelt, haften die Lizenzgeber nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Lizenzgeber, ihrer Erfüllungsgehilfen oder Vertreter. Verletzt der Lizenzgeber zugesicherte Eigenschaften oder Kardinalpflichten, haftet der Lizenzgeber auch für leichte Fahrlässigkeit, jedoch im Falle der Verletzung von Kardinalpflichten – außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit – nur in Höhe des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens. Der Lizenzgeber haftet – außer bei Vorsatz – nicht für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden oder entgangenen Gewinn. Sämtliche Haftungsbeschränkungen gelten nicht im Falle von Personenschäden oder bei Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

16.2. Sollte eine Bestimmung dieser Nutzungskonditionen unwirksam sein oder werden, bleibt der Siegelnutzungs-Vertrag im Übrigen hiervon unberührt. Die Parteien werden die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Regelung ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Gleiches gilt im Fall einer Bestimmung, die undurchführbar ist oder wird sowie im Fall einer Regelungslücke.

16.3. Andere Vereinbarungen sind nicht getroffen; Änderungen dieses Vertrags bedürfen der Schriftform.

16.4. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist München. Es gilt deutsches Recht mit Ausnahme des UN-Kaufrechts und des deutschen Internationalen Privatrechts.

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